Infos und Antrag zur Notbetreuung

Wir bitten alle Eltern und Erziehungsberechtigten, vorrangig eine eigenorganisierte häusliche Betreuung sicherzustellen.

Eine Notbetreuung kommt nur für ganz wenige Kinder in Betracht, deren Erziehungsberechtigte in einem „systemkritischen Beruf“ arbeiten und deren berufliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur dringend erforderlich ist (z.B. Mitarbeiter in medizinischen Berufen, in der Altenpflege, in „Blaulichtberufen“ wie z.B. Justiz, Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehren, kritische Infrastrukturen) sowie berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist.

Innerhalb von drei Tagen müssen die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen.

Diese Notbetreuung ist schriftlich zu beantragen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Der Antrag ist möglichst am Montag, 16. März, bis 15.00 Uhr bei der Schulleitung einzureichen (bevorzugt per Mail info(a)fg-illingen.de ).

Das Informationsschreiben „Organisation und Notbetreuung im Saarland für Schul- und Kitakinder“ des Ministeriums für Bildung und Kultur finden Sie hier.